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Opferschutz-Stiftung: Zahl der Anträge steigt
Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz – wichtiger Baustein für den Opferschutz – Zahl der Anträge um 40 % gestiegen
„Für die rheinland-pfälzische Landesregierung hat der Opferschutz eine zentrale Bedeutung. Er ist ein unverzichtbarer Aspekt der umfassenden und ganzheitlichen Sicherheitsstrategie ‘P.R.O. Sicherheit in Rheinland-Pfalz’ der Landesregierung. Ich bin froh, dass die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz als ein Baustein dieser Strategie wieder vielen Menschen, die Opfer einer Straftat wurden, finanziell helfen konnte”, erklärte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der heutigen Kuratoriumssitzung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz.
„Im Jahr 2009 stieg die Zahl der Anträge – im Vergleich zum Vorjahr – um 40 % auf insgesamt 56. Von diesen 56 Anträgen gab der Vorstand 33 Anträgen statt. Das sind rund 59 %. Zuwendungen wurden beispielsweise dem Opfer eines brutalen Raubüberfalls, einem Opfer jahrelanger Misshandlungen durch den eigenen Ehemann gewährt sowie einem älteren Ehepaar, das durch einen Trickbetrüger um seine Ersparnisse gebracht wurde. 3.000 € waren der Höchstbetrag, der im Jahre 2009 als Zuwendung dem Opfer einer Straftat zuerkannt wurde,” so der Minister weiter.
Bei den abgelehnten Anträgen war der Hauptversagungsrund, dass eine finanzielle Notlage des Opfers als Folge der Straftat nicht vorlag.
„Insgesamt leistete die Stiftung im Jahre 2009 Zuwendungen von rund 36.000 € an Opfer von Straftaten und Einrichtungen der Opferhilfe. Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird auch weiterhin Opfer unterstützen und den Opferschutz vorantreiben. Die Ausstattung der Stiftung mit eigenen Mitteln lässt es zu, auch bei einer schwierigen Haushaltslage den Menschen in ihrer Not wirksam helfen zu können“, betonte Bamberger abschließend.
Hintergrund
Aufgabe der Stiftung ist es, vor allem Opfern von Straftaten ergänzende finanzielle Hilfe zu leisten. Sie soll zur Linderung von Notlagen beitragen, wenn diesen Menschen nicht auf andere Weise geholfen werden kann. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht allerdings nicht. Mit der Stiftung sollen Lücken im geltenden Entschädigungssystem geschlossen werden. Denn das Opferentschädigungsgesetz sieht zum Beispiel keine staatlichen Leistungen vor, wenn Delikte fahrlässig begangen worden sind. Dies kann für die Betroffenen zusätzliche Probleme bringen. Hier kann die Stiftung Abhilfe schaffen.
Zudem gehört zu den Aufgaben der Landesstiftung, gemeinnützige Organisationen, die sich für die Betreuung von Opfern einer Straftat engagieren, zu unterstützen. Die Stiftung tritt also nicht in Konkurrenz zu bewährten Hilfsorganisationen. Gerade bei der psycho-sozialen Betreuung kann und will die Stiftung nicht auf die verdienstvolle Mitarbeit der überwiegend ehrenamtlichen Helfer verzichten. In enger Kooperation mit diesen bewährten Einrichtungen kann das Angebot sinnvoll ergänzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.justiz.rlp.de. Dort ist auch ein Antragsvordruck erhältlich. (02/09/10, Quelle: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz)



