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Sparkassenverband unterstützt Demokratieprojekt für Schulen im Hambacher Schloss
Das vom Land mit Unterstützung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur im Jahr 2010 gestartete Schulprojekt „Das Hambacher Schloss – ein außerschulischer Lernort der Demokratiegeschichte“ erhält neuen zusätzlichen Schwung. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz überreichte die Präsidentin des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz, Beate Läsch-Weber, symbolisch das erste Exemplar einer Neuauflage der Biografie des Freiheitskämpfers Johann Georg August Wirth an Bildungsstaatssekretärin Vera Reiß. Wirth gehörte 1832 zu den Wortführern der demokratischen Aufbruchbewegung beim „Hambacher Fest“. Der Sparkassenverband hatte durch seinen finanziellen Zuschuss die Neuauflage der Biografie ermöglicht und stellt nun insgesamt 450 Bücher für das Projekt und die Vorbereitung der teilnehmenden Schulklassen zur Verfügung.

Foto: Sansculotte
Staatssekretärin Reiß bedankte sich ganz ausdrücklich für das Engagement des Sparkassenverbandes bei diesem Projekt und im Bildungsbereich insgesamt: „Zwei herausgehobene Projekte, die die Sparkassen seit Jahren unterstützen, sind der Wettbewerb ‚Jugend trainiert für Olympia’ und das Gewaltpräventionsprogramm für Grundschulen ‚Ich und Du und Wir’, in dem sich auch die Landesbausparkasse engagiert. Das Hambacher Schloss als ‚Wiege der Demokratie’ in Deutschland zu einem wichtigen Lernort für die Schulen im Land zu machen, ist uns ein großes Anliegen. Im vergangenen Schuljahr haben im Rahmen des neuen Projektes 153 Klassen und Kurse aus dem ganzen Land – aus Schulen zwischen Wörth im Süden und Bad Neuenahr-Ahrweiler im Norden, zwischen Zweibrücken im Westen und Hachenburg im Osten – das Hambacher Schloss besucht und unmittelbare Erfahrungen über die demokratische Geschichte des Landes gesammelt. In dieser Geschichte spielt der Jurist und Journalist Johann Georg August Wirth eine zentrale Rolle, die mit Hilfe der jetzt gespendeten Biografie in den Schulen vor und nach dem Besuch des Hambacher Schlosses intensiver beleuchtet werden kann.“ (17/08/11; Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)



