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Unterausschuss "Bürgerliches Engagement" beschlossen

Auch im 17. Deutschen Bundestag wird es wieder einen Unterausschuss ”Bürgerschaftliches Engagement“ geben. Das beschloss der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 27. Januar einstimmig. Ein Termin für die Konstituierung steht noch nicht fest. Begrüßt wurde vor allem, dass der Aufgabenkreis des Unterausschusses um die Themen Integration und demografischer Wandel erweitert wurde. Die Mitglieder dieses Unterausschusses arbeiten an der Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission “Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements”.

Darüber hinaus befassen sich die Abgeordneten mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen, die die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement betreffen, und verfolgen Entwicklungen in der Bürgergesellschaft.

Gemäß Paragraf 55 der Geschäftsordnung des Bundestages kann jeder Ausschuss aus seiner Mitte heraus Unterausschüsse mit bestimmten Aufträgen einsetzen. (29/01/10; Quelle: Deutscher Bundestag)

Einsetzungsantrag für die Bildung des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement

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