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Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Das Bundesjustizministerium hat Änderungen im Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht. Die entsprechende Regierungskommission hatte Neuerungen ausgearbeitet, die empfiehlt den Anteil von Frauen und ausländische Vertretern in Aufsichtsräten zu erhöhen sowie auch in Unternehmensvorständen den Anteil von Frauen zu steigern. Der Aufsichtsrat soll künftig konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen, die unter Berücksichtigung der jeweiligen internehmensspezifischen Situation zu mehr Vielfalt und hier insbesondere zu einer angemessen Berücksichtigung von Frauen führen sollen.

Die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Wahlgremien, insbesondere die Hauptversammlung und die zuständigen Ausschüsse, sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Planung soll auch gegebenenfalls die internationale Tätigkeit des Unternehmens berücksichtigen und zu einer für den Einzelfall angemessenen größeren Internationalität des Aufsichtsrats führen.

Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, dass die konkrete Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung im Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichts veröffentlich werden.

Im Sinne einer weiteren Professionalisierung deutscher Aufsichtsräte hat die Kommission ferner die gesetzliche Verpflichtung im Kodex beschrieben, wonach Mitglieder des Aufsichtsrats die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrzunehmen haben. Darüber hinausgehend empfiehlt die Kommission, dass die Unternehmen diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen.

Schließlich erweiterte die Kodex-Kommission die Empfehlung, wonach ein Vorstand einer börsenorientierten Gesellschaft nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen soll. Diese Empfehlung schließt künftig auch Mandate in Aufsichtsratsgremien von nichtbörsennotierten konzernexternen Unternehmen ein, die vergleichbare Anforderungen an deren Mitglieder stellen.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Erstellt wird der Kodex durch eine vom Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission.

Die aktuellen Änderungen wurden am 2. Juli im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Mit Veröffentlichung unterliegen die Kodex-Änderungen – soweit es sich um “Sollbestimmungen” handelt – der Erklärungspflicht des § 161 AktG. (08/07/10; Quelle: Bundesministerium der Justiz)

Bekanntmachung des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ (PDF)

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