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Kabinett beschließt Magnus-Hirschfeld-Stiftung

Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll sowohl an die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus erinnern als sich auch mit der heutigen Lebenswelt von Schwulen und Lesben beschäftigen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die Stiftung könne einen "entscheidenden Beitrag" dazu leisten, die Diskriminierung von Homosexuellen abzubauen. Das sei auch nötig: "Auch wenn die Gesellschaft heute offener und liberaler geworden ist, bleibt die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender ein drängendes Problem", so die FDP-Politikerin.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stiftung soll mit Bildungsangeboten und gezielter Forschung homosexuelles Leben in Deutschland ergründen und erklären und in der Öffentlichkeit für mehr Achtung und Interesse werben. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld soll Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender verhindern und das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübte Unrecht erforschen. Diese Ziele werden nicht nur die Stiftungsarbeit prägen. Sie eröffnen auch die Möglichkeit, den wissenschaftlichen Diskurs genauso wie die politische Bildungsarbeit nachhaltig zu beeinflussen.

Darüber hinaus soll die Erinnerung an das sexualwissenschaftliche Werk des Namensgebers Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) gepflegt werden. Der Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler war Vorreiter der Homosexuellenbewegung. Magnus Hirschfeld war für die Nationalsozialisten ein Feindbild; in Zukunft wird die Stiftung mit seinem Namen an die Entrechtung und Verfolgung von Homosexuellen im nationalsozialistischen Deutschland erinnern.

Auch wenn die Gesellschaft heute offener und liberaler geworden sei, bleibe die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender ein drängendes Problem. Der Weg vom Abbau von Diskriminierung bis zur Beseitigung der gesellschaftlichen Benachteiligung für Schwule und Lesben und ihre Teilhabe in allen Bereichen sei in Deutschland nicht vollendet, heißt es in einer Pressemeldung des Bundesjustizministeriums.

Zum Hintergrund:
Die „Magnus Hirschfeld Stiftung“ soll als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet und mit einem Stiftungsvermögen von 10 Mio. Euro ausgestattet werden. Die Haushaltsmittel sind bereits eingestellt. Der Bund richtet damit eine Stiftung ein, wie sie auch vom Deutschen Bundestag gefordert und wie sie im Koalitionsvertrag von Union und FDP verabredet wurde.

Das Kuratorium der Stiftung wird mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Vertretern verschiedener Bundesministerien sowie Vertretern von Interessen- und Fachverbänden besetzt sein. (01/09/11; Quelle: Bundesministeriums der Justiz)

http://www.bundesstiftungmagnushirschfeld.de/

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