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Rechtsform der Europäischen Stiftung in Sicht

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für das Statut einer Europäischen Stiftung. Im Mittelpunkt des Vorschlages steht die einheitliche Rechtsform der Europäischen Stiftung. "Eine europäische Stiftungsform kann die aktive europäische Bürgergesellschaft beflügeln. Sie erleichtert das Wirken und Zusammenwirken über nationale Grenzen hinaus", so Prof. Dr. Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Das Statut ist auf gemeinnützige Stiftungen ausgerichtet. Voraussetzung für die Erlangung der freiwilligen Rechtsform ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit, der grenzüberschreitenden Tätigkeit und ein Stiftungskapital von mindestens 25.000 €. Die Europäische Stiftung kann gegründet werden durch Umwandlung einer nationalen Stiftung oder durch die Verschmelzung nationaler Stiftungen.
Bisher hatten Stiftungen, die grenzüberschreitend tätig sind, dadurch mehr Kosten und erhöhten Aufwand in Kauf zu nehmen. Eine Anfang 2009 veröffentlichte Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission hat die Kosten durch diverse gesetzliche Barrieren auf 90 bis 102 Mio. € pro Jahr beziffert.
Der Vorschlag zum Statut einer Europäischen Stiftung geht nun ins Europäische Parlament.

Stiftungen in Europa
Das European Foundation Centre (EFC) schätzt die Zahl der gemeinnützigen Stiftungen in Europa auf über 110.000. Das europäische Stiftungswesen ist insgesamt stark im Wachstum begriffen. In der Slowakei beispielsweise hat sich die Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdreifacht, die Zahl der Stiftungen in Frankreich im selben Zeitraum in etwa verdoppelt. In Deutschland gibt es aktuell knapp 19.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, 817 davon wurden im vergangenen Jahr gegründet. Elf Prozent der deutschen Förderstiftungen sind auch im Ausland tätig. Die deutschen Stiftungen verfolgen mehrheitlich soziale Zwecke (31 %), gefolgt von den Zwecken Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur (je 15 %), Wissenschaft und Forschung (13 Prozent) und Umweltschutz (4 %). (10/02/12; Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen)

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