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Schiele-Werk "Bildnis Wally" zurück in Wien

Der kaufmännische Direktor des Wiener Leopold Museums, Peter Weinhäupl, bestätigte am Mittwoch bei einer Pressekonferenz im Museum die außergerichtliche Einigung im Fall des beschlagnahmten Schiele-Gemäldes "Bildnis Wally": "Wir dürfen mit Freuden mitteilen: Die Wally wird nach Österreich zurückkehren." Die Zwischenfinanzierung der 19 Mio. US-$ übernimmt die Raiffeisen Landesbank Wien-Niederösterreich, dafür werden fünf Schiele-Gouachen verpfändet.

Das Geld soll in Tranchen durch den Verkauf von Bildern aus dem Bestand der Stiftung aufgebracht werden. Der kürzlich verstorbene Sammler Rudolf Leopold habe “in einem tage-, ja wochenlangen Prozess” selbst Bilder für den Verkauf ausgewählt, die endgültige Liste werde der Stiftungsvorstand erst erstellen, hieß es. An eine Sonder-Auktion sei jedenfalls nicht gedacht.

Das Gemälde, zur Zeit noch in einem US-Depot in Verwahrung, wird ab 29. Juli für drei Wochen im New Yorker “Museum of Jewish Heritage” gezeigt, danach in Wien in einer Sonderpräsentation ausgestellt. Das “Bildnis Wally” soll künftig neben Schieles “Selbstporträt mit Lampionfrüchten” und dem Gemälde “Kardinal und Nonne”, mit dem es laut Weinhäupl “eine Art Triptychon” bilde, hängen. Ein von der Stiftung mit den Erben nach Lea Bondi-Jaray gemeinsam formulierter Text soll neben dem Werk künftig die Besitzergeschichte erläutern – für Sammlersohn Diethard Leopold “ein Novum, das ich außerordentlich begrüße”.

Das 1912 entstandene „Bildnis Wally“ zeigt Egon Schieles Geliebte Valerie („Wally“) Neuzil. Der Sammler Rudolf Leopold hatte das Gemälde 1954 im Tausch von der Österreichischen Galerie Belvedere erworben.

Das Bild war in der Nazi-Zeit von dem Kunsthändler Friedrich Welz unter strittigen Umständen der Galeristin Lea Bondi-Jaray abgepresst worden, nach dem Krieg jedoch versehentlich an falsche Besitzer restituiert worden. Nachdem Henry Bondi und Rita Reif 1998 in New York als Erben der ursprünglichen Besitzer für ihre Familien Ansprüche an die Bilder gestellt hatten, wurden die Bilder als „Diebsgut“ beschlagnahmt.

Das anschließende langwierige Gerichtsverfahren drehte sich vor allem um die Frage, was genau Rudolf Leopold über die Vorbesitzer und die Umstände der Besitzerwechsel gewusst hatte. (22/07/10; Quelle: apa, 3sat)

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