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Zwei neue Online-Portale für Bußgeldlisten

In den Oberlandesgerichtsbezirken gibt es „Bußgeldlisten“, in denen gemeinnützige Einrichtungen geführt werden, die an der Zuweisung von Geldauflagen interessiert sind. Allerdings liegen die Listen meistens in gedruckter Form vor. Änderungen und Neuaufnahmen können deshalb nur bei der Aktualisierung vorgenommen werden. Gleich zwei Anbieter haben sich des Problems nun angenommen und Online-Informationsdienste entwickelt, die sich an alle Behörden und Personen richten, die gemeinnützigen Einrichtungen Geldauflagen zusprechen können.

Die Agentur Pro Bono Fundraising hat das Informationsportal www.geldauflagenliste.de entwickelt, die Agentur pro fund das Portal www.geldauflagenportal.de. Auf beiden Portalen können Strafrichter, Strafverteidiger und Staatsanwälte nach unterschiedlichen Kriterien recherchieren. Bei geldauflagenliste.de besteht die Möglichkeit, nach regionalen oder zweckorientierten Merkmalen gemeinnütziger Körperschaften zu suchen. Bei geldauflagenportal.de sind Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs alphabetisch oder nach dem zugehörigen Oberlandesgericht aufgeführt. Als gemeinnützige Organisation können Sie sich bei beiden Portalen kostenlos registrieren lassen. (04/03/10; Quelle:Open PR)

www.geldauflagenliste.de

www.geldauflagenportal.de

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