Recht & Steuern
Artikel
Nach Heimgesetz unwirksam? Zur Zulässigkeit der Zuwendungen von Bewohnern eines Heimes an Stiftungen seines Trägers
Von Christoph Mecking und Heiner Beisenherz, Berlin
Herr Meier ist wohlhabender alleinstehender Bewohner eines Seniorenheims. Es wird von einer gemeinnützigen X-GmbH betrieben, die Mitglied eines großen, konfessionell gebundenen X-Wohlfahrtsverbandes ist. Herr Meier ist mit Unterbringung und Service sehr zufrieden und steht auch hinter den gemeinnützigen Zielen der Einrichtungen. Daher denkt er darüber nach, einen namhaften Betrag für deren wohltätige Zwecke zu stiften, vielleicht durch Erbeinsetzung in seinem Testament. Als er darüber mit der Heimleiterin spricht, weist sie seine Initiative höflich, aber bestimmt zurück, da sie im Widerspruch zum Gesetz stünde. Herr Meier ist empört – Erbrecht und Testierfreiheit seien doch sogar im Grundgesetz gewährleistet.
Der BGH zur unselbständigen Stiftung
Zu ihrer Rechtsnatur und zur Anwendbarkeit des Rechts des AGB-Rechts auf Treuhandverträge
von Dr. Martin Feick, Mannheim
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 12.3.2009 (III ZR 142/08, Wertpapier-Mitteilungen (WM) 2009, S. 909 ff.) erstmals grundlegend zu der Rechtsfigur der unselbständigen Stiftung Stellung bezogen. Die Entscheidung ist für die Stiftungspraxis von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Studie zum neuen Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ auf deren Wirkung hin wissenschaftlich untersucht. Die im Juli 2009 fertig gestellte Studie ist mittels umfangreicher Datenanalysen den Fragen nachgegangen, welche Auswirkungen des Gesetzes bisher erkennbar sind, und zwar auf der individuellen Ebene, auf der Organisationsebene sowie die Gesellschaft insgesamt betreffend.
Der Public Corporate Governance Kodex
öffentlichem Auftrag
Seit seiner Verabschiedung durch die Bundesregierung am 1.7.2009 gilt der „Public Corporate Governance Kodex des Bundes“. Dessen Ziele sind eine gute Unternehmensführung, Effizienz und Transparenz für staatliche Unternehmen. Stiftungen des Bundes fallen ohne Weitere in seinen Anwendungsbereich. Die dort zusammengefassten Grundsätze guter Unternehmensführung lassen sich aber auch auf alle Stiftungen mit öffentlichem Auftrag anwenden.
Sieben Schlüssel zum Erfolg
Was zeichnet erfolgreiche Stiftungen aus?
von Barbara Meyn und Erich Steinsdörfer, Essen
Stiftungen leisten unbestreitbar einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft — in vielen wichtigen Tätigkeitsfeldern. Aber leisten alle diese Stiftungen auch einen effektiven Beitrag? Sind diese Stiftungen erfolgreich? Stifter haben Ziele vor Augen, wenn sie eine Stiftung ins Leben rufen. Sie geben in der Regel ein nicht unerhebliches Vermögen, um ihre Vision Wirklichkeit werden zu lassen. Jeder Stifter will, dass seine Stiftung erfolgreich und effizient ist. Doch wie ist dieses Ziel am besten zu erreichen? Indem insbesondere folgende sieben Punkte beachtet werden.



