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AAD untersagt Kleidersammlungen

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), landesweit zuständig für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, hat der HUMANA Kleidersammlung GmbH mit Sitz in Berlin die Durchführung von Altkleidersammlungen, die den Eindruck der "Unterstützung eines guten Zwecks" hervorrufen, in Rheinland-Pfalz untersagt. Gewerbliche Sammlungen sind hiervon nicht betroffen!

Foto: ADD

HUMANA Kleidersammlung GmbH hat zwar Widerspruch gegen das sofort vollziehbare Verbot eingelegt, sicherte der ADD aber nunmehr zu, alle Kleidercontainer in Rheinland-Pfalz bis zum 19.06.2009 umzurüsten, damit nicht mehr der Eindruck einer gemeinnützigen Sammlung entsteht.

Das Sammlungsverbot ist erforderlich, da die Gesellschaft nicht bereit war, die Verwendung der Kleiderspenden / Erlöse offenzulegen und daher eine karitative Verwendung der Schuh- und Kleiderspenden bzw. aus deren Erlösen nicht gewährleistet ist. Sollten weiterhin Kleidercontainer mit der Aufschrift “HUMANA” sowie mit der Darstellung von drei Weltkugeln in Rheinland-Pfalz verwendet werden, bittet die ADD die Bevölkerung um Mitteilung.

Um Verwechslungen mit Organisationen ähnlichen Namens zu verhindern, bittet die ADD um exakte Beachtung und Benennung der Organisation inkl. Ortsbezeichnung. (23/06/09)

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