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Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE Grünen zu Spenden an gemeinnützige Organisationen

BT DS 17/1712

Die Anfrage bezieht sich sowohl auf den Umfang des bürgerschaftlichen Engagements als auch auf den Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die geförderten Einrichtungen. Nach Auskunft der Bundesregierung gab es zum Ende des Jahres 2008 rd. 15.000 steuerbegünstigte Stiftungen und rd. 500.000 steuerbegünstigte Vereine in Deutschland.

Die Einkommensteuererklärungen von Privatpersonen wiesen 2006 Sonderausgaben für die Förderung steuerbegünstigte Zwecke in Höhe von rd. 4,5 Mrd. Euro aus, 2007 belief sich dieser Betrag auf rd. 3,4 Mrd. Euro.
Die Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen beliefen sich 2006 auf 770 Mio. Euro und im Jahr 2007 auf 265 Mio. Euro.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt und Zahlen für den Veranlagungszeitraum 2008 noch nicht vorliegen.
Zur Frage, ob die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode gesetzliche Regelungen plant zum Schutz der Spender und Mitglieder, verweist die Antwort der Bundesregierung auf den in § 10b Abs. 4 EStG verankerten Gutglaubensschutz des Spenders. Ergänzende Maßnahmen seien nicht erforderlich.
Zur Frage, wie der Spender selbst die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch die geförderte Einrichtung überprüfen kann, verweist die Antwort auf die Überprüfung durch das Finanzamt im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung eines Körperschaftsteuerfreistellungsbescheides durch die Einrichtung sowie auf das Verfahren nach § 30 Abs. 4 AO, das unter bestimmten Voraussetzungen die Offenbarung steuerlicher Verhältnisse ermöglicht. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichungspflicht sei nicht geplant.
Auch Fragen zum gemeinnützigkeitsrechtlich noch zulässigen Aufwand bei der Einwerbung von Spenden der Weitergabe von Spenderdaten werden lediglich mit einem Hinweis auf die geltende Rechtslage beantwortet. (08/08/10)

www.bundestagsdrucksachen.de

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