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Gelungenes Debüt des 1. Zürcher Stiftungsrechtstags
Die Schweiz mit ihren ca. 12.000 gemeinnützigen Stiftungen gilt aufgrund ihrer liberal geprägten Stiftungsrechtsordnung und weithin geschätzten politischen und wirtschaftlichen Stabilität als Stiftungsparadies im Herzen Europas. Vor diesem Hintergrund bot Zürich die ideale Kulisse für den am 16. April 2010 gemeinsam vom Zentrum für Stiftungsrecht und dem Europa Institut der Universität Zürich veranstalteten 1. Zürcher Stiftungsrechtstag zum Thema „Perspektiven des Stiftungsrechts in der Schweiz und in Europa“.
Die interessanten Vorträge und Diskussionsrunden boten den rund 160 Teilnehmern aus der Schweiz, Österreich, Liechtenstein und Deutschland neue Einsichten und ermöglichten durch die internationale Perspektive einen Blick über den nationalen Tellerrand.
Durch die Veranstaltung führte Prof. Dr. Dominique Jakob, Leiter des von ihm gegründeten Zentrums für Stiftungsrecht. Prof. Jakob meisterte nicht nur die aufgrund der isländischen Aschewolke notwendig gewordenen organisatorischen und technischen Änderungen souverän. Er leitete auch die Diskussionsrunden und bereicherte diese durch zahlreiche eigene und durchaus innovative Ideen.
Im ersten Themenblock thematisierte Prof. Dr. Peter Rawert aus Hamburg die Zustiftung vor dem Hintergrund des funktionalen Stiftungsbegriffs. Dabei ging er insbesondere auf die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten und die Gestaltungsmöglicheiten und -grenzen rund um die Zustiftung ein. Anschließend stellte Goran Studen, wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Prof. Jakob, Dachstiftungsmodelle vor. Dachstiftungen seien eine innovative und geeignete Form gerade für Stiftungsvorhaben mit geringerem Kapitaleinsatz. Zugleich warnte Herr Studen vor der Vorstellung, Dachstiftungskonstruktionen könnten als „stiftungsrechtliches Allheilmittel“ fungieren und wies auf die zahlreichen noch offenen Fragen in diesem Bereich hin. Die Diskussion wurde mit Einleitungsvoten von Dr. Dr. Thomas Sprecher, Partner der Kanzlei Niederer Kraft & Frey, sowie François Geinoz, Geschäftsführer der Limmat Stiftung in Zürich, eröffnet. Beide ergänzten die Referate um wertvolle Schilderungen aus ihrer langjährigen Praxiserfahrung mit Dachstiftungen.
Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Direktorin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School in Hamburg, stellte im zweiten Block die Entwicklungen im europäischen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht dar. Sie erläuterte insbesondere die Merkmale einer geplanten European Foundation, deren Entstehung derzeit ungewiss ist. Dr. Christoph Degen, Geschäftsführer des Dachverbands gemeinnütziger Stiftungen in der Schweiz (proFonds), blickte auf das Schweizer Gemeinnützigkeitsrecht und stellte dieses in den europäischen Kontext ein. Dr. Degen arbeitete u.a. die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsordnungen im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen für eine Steuerbefreiung heraus.
Dr. Harold Grüninger, Partner im Zürcher Büro der Kanzlei Homburger, referierte zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung von Stiftungen in der Schweiz und in Europa. Auch wenn es in diesem Bereich bislang nur vergleichsweise wenige Sitzverlegungen gab, könnten durch die zunehmende Internationalisierung im Stiftungswesen der Zuzug und Wegzug von Stiftungen an Bedeutung gewinnen.
In der anschließenden Podiumsdiskussion gewährte Dr. Bernd Ebersold Einblick in seine Erfahrungen als Geschäftsführer der international tätigen Jacobs Foundation in Zürich und bereicherte die Diskussion um die Perspektiven der operativen Leistungsfähigkeit von Stiftungen und des gesellschaftlichen Kontextes. Prof. Dr. Georg von Schnurbein, Leiter des Basler Centre for Philantropy Studies (CEPS), arbeitete zentrale Trends des Stiftungssektors heraus, die er mit interessanten Zahlen belegte.
Im Rahmen des letzten Themenblocks wurde schließlich auf die Zukunft privatnütziger Vermögensperpetuierung in der Schweiz geblickt. Prof. Dr. Susanne Kalss von der Wirtschaftsuniversität Wien zeigte die Perspektiven der Privatstiftung in Österreich und im Fürstentum Liechtenstein auf, wobei sie auf die zum Teil restriktive österreichische Rechtsprechung zu den Teilhaberechten der Begünstigten einging. Aufgrund bestehender gesetzlicher Beschränkungen für Familienstiftungen komme demgegenüber in der Schweiz dem ausländischen Trust eine herausragende Rolle als Instrument für die Nachfolgegestaltung zu, betonte Dr. Nedim Peter Vogt von der Zürcher Anwaltskanzlei Bär & Karrer. Bestrebungen zur Einführung eines genuin schweizerischen Trustrechts erteilte Dr. Vogt eine klare Absage und strich die Bedeutung der Ratifikation des Haager Trustübereinkommens heraus. Schließlich fragte Dr. Thomas Sprecher, ob die Schweiz ein neues Vehikel zur privatnützigen Vermögensperpetuierung brauche. Er umriss dabei die möglichen Eckpfeiler eines de lege ferenda zu schaffenden schweizerischen „Privatfonds“ vor dem Hintergrund des bestehenden Rechts. Die letzte Podiumsdiskussion eröffnete Dr. Manuel Liatowitsch von der Kanzlei Schellenberg Wittmer in Zürich, der die schweizerischen Entwicklungen insbesondere aus der angloamerikanischen Perspektive beurteilte. Dr. Jochen Ettinger von der Münchner Kanzlei Dissmann Orth stellte schließlich die steuerrechtliche Behandlung ausländischer Familienstiftungen im deutschen Ertrag- und Erbschaftsteuerrecht dar und wagte einen Ausblick, wie der deutsche Fiskus auf etwaige schweizerische Innovationen reagieren würde.
Die Tagung fand bei einer Abendveranstaltung im Turm der Universität einen stimmungsvollen Ausklang über den Dächern von Zürich.
Im Herbst 2010 wird ein Tagungsband mit den Referaten der Tagung erscheinen als Band 1 der von Prof. Jakob neu herausgegebenen „Schriften zum Stiftungsrecht“ im Helbing & Lichtenhahn Verlag, Basel. (12/05/10; Quelle: Julia Jakob, Zentrum für Stiftungsrecht – Rechtswissenschaftliches Institut der Universität Zürich)



