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Nach OVG-Urteil: DHV ruft Universitäten auf, Promotionsordnungen zu ändern

"Der Deutsche Hochschulverband begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 3.2.2010, nach der die Bestimmung in der Promotionsordnung der Universität Hannover rechtmäßig ist, Doktoranden, die eine gewerbliche Promotionsberatung in Anspruch nehmen, vom Verfahren auszuschließen", erklärte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Bernhard Kempen. Das Gericht hatte den Normenkontrollantrag einer Gruppe von Rechtsanwälten abgelehnt, die an der Universität Hannover promovieren wollten.

Der Kontakt zu ihrem Doktorvater – ein inzwischen rechtskräftig verurteilter und ausgeschiedener Professor – war ihnen durch einen Promotionsberater gegen die Zahlung von rund 20.000 € vermittelt worden. Der Geschäftsführer der Promotionsberatung ist inzwischen ebenfalls rechtskräftig verurteilt worden.

Kempen hob hervor, dass laut Gericht Leistung und Gegenleistung bei einer gewerblichen Promotionsberatung in keinem Verhältnis zueinander stünden. Die Vermittlung von Doktorvater und Dissertationsthema rechtfertigten einen derart hohen Betrag nicht.

“Der Ruf der Universität als verleihende Institution, die für die Qualität akademischer Leistungen und Grade bürgt, wird durch Geschäfte, bei denen für zwielichtige Beratungs- und Vermittlungsdienste Geld fließt, beschädigt”, betonte Kempen. “Die Ausschlussregelung in den Promotionsordnungen ist ein wirksames Instrument, um gewerblichen Promotionsberatern ihre kriminellen Machenschaften zu erschweren.”

Vor diesem Hintergrund forderte der DHV-Präsident alle Universitäten auf, dem Beispiel der Universität Hannover zu folgen. “Die Zusammenarbeit mit gewerblichen Promotionsberatern muss an allen deutschen Universitäten ein Ausschlusskriterium sein”, erklärte Kempen. Nur so könne dieser Sumpf trockengelegt werden. (17/02/2010; Quelle: DHV)

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