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NRW hat neues Stiftungsgesetz
Der nordrhein-westfälische Landtag hat in der vergangenen Woche eine Novelle des bestehenden Stiftungsgesetzes beschlossen. Wie der zuständige Landesinnenminister Dr. Ingo Wolf nach der einstimmigen Entscheidung der Volksvertreter mitteilte, verspreche man sich davon einen Abbau bürokratischer Hürden und eine wesentliche Verbesserung der Arbeit von Stiftungen.
Foto: landtag NRW
Der Trend zur Stiftung ist dabei ungebrochen. Alleine im vergangenen Jahr hat die Landesregierung 192 Neugründungen registriert. Insgesamt gibt es im bevölkerungsreichsten Bundesland inzwischen 3336 Stiftungen. Das neu eingebrachte Stiftungskapital liegt mit rund 94 Millionen sowie weiteren Beteiligungen und Immobilien ebenfalls auf dem Spitzenplatz aller Bundesländern, lobte Wolf das hohe Engagement der Stifter. “Stifterinnen und Stifter beweisen damit Solidarität und Gemeinschaftssinn, ein wichtiges Signal für unsere Gesellschaft. Der Staat unterstützt dieses Engagement mit steuerlichen Erleichterungen“, so der Innenminister. Die Bezirksregierung helfen mit eigenen Beratern beim Aufbau einer Stiftung, die Bandbreite der Stiftungen ist enorm, die meisten Stiftungen sind jedoch gemeinnützig. Die Schwerpunkte liegen in sozialen Bereichen, gefolgt von Erziehung und Bildung sowie Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Auch Völkerverständigung, Tier- und Umweltschutz, Religion und Sport haben ihren festen Platz in der nordrhein-westfälischen Stiftungslandschaft. Eine kürzlich abgeschlossene Umfrage zeigte überdies ein hohes Maß an Zufriedenheit mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der danach praktizierten Stiftungsaufsicht, hieß es dazu abschließend. (08/02/10; Quelle: Landtag NRW)



