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Nun letztes Urteil im Fall «Pro Facile»?
Einer der Gründer der in Verruf geratenen Schweizer Stiftung Pro Facile ist wegen Widerhandlung gegen das Bankengesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Ob er das Urteil anfechtet, ist noch unklar.
Die Solothurner Stiftung Pro Facile sorgte im Sommer 2004 schweizweit für Schlagzeilen. Die Kritik richtete sich nicht gegen die Stiftung an sich, die sich ein professionelles Fundraising für anerkannte gemeinnützige Institutionen im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich auf die Fahne geschrieben hatte – es war vielmehr die Verbindung zum Basler Financier Dieter Behring und dessen dubiosem Anlagesystem auf den Bahamas, welche Pro Facile das Genick brach.
Persönlich Leidtragender war seinerzeit insbesondere Roberto Zanetti, damaliger SP-Regierungsrat und Vizepräsident von Pro Facile: Er erhielt ein Jahr später die Quittung, als ihn die Solothurnerinnen und Solothurner als SP-Regierungsrat abwählten. Die Basler SP-Ständerätin Anita Fetz, ebenfalls Pro Facile-Vizepräsidentin, konnte sich vergleichsweise ungeschoren aus der Affäre ziehen.
Die Stiftung wurde später von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht aufgelöst. Die Darlehen, insgesamt über 3 Mio. SFr, wurden unter Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) allesamt zurückbezahlt.
Ein Fall für die Geschichtsbücher ist Pro Facile aber doch noch nicht. Gestern musste sich nämlich der damalige Gründer und Initiant der Stiftung vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern verantworten. Die EBK hatte im Jahr 2005 gegen ihn sowie gegen den Finanzchef und den Präsidenten des Stiftungsrates Strafanzeige wegen vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Bankengesetz eingereicht. Letztere hatten ihre Schuld eingestanden und die Anklage des Eidgenössischen Finanzdepartements akzeptiert. Konkret ging es gestern darum, dass Pro Facile seinerzeit so genannte Publikumseinlagen (verzinste Darlehen, nicht von Bankinstituten oder Versicherungen) in der Höhe von insgesamt rund 3,2 Mio. SFr entgegennahm und aktiv darum warb. Nach Bankengesetz ist dies legal, solange es sich um nicht mehr als 20 Darlehen handelt. Pro Facile indes führte 88 Darlehensgeber in den Büchern – und bewegte sich damit in einem problematischen Rechtsraum. Dass die Stiftung zudem einen Teil der Darlehenssumme (400.000 SFr) in den hoch spekulativen Hedge Fonds von Behring investierte, verstiess zusätzlich gegen die Richtlinien der EBK.
Die Frage, die Richter Frank-Urs Müller nun zu klären hatte, war die, ob der Angeklagte im Wissen geschäftete, dass die Stiftung die Gelder für die Projekte, die er als Projektleiter betreute, in ihrer Summe nicht legal erworben hatte – oder ob er ahnungslos handelte. Aus dem Untersuchungsprotokoll geht hervor, dass er an einem gemeinsamen Mittagessen mit Zanetti und dem damaligen Vizepräsidenten der EBK von eben diesem auf die Problematik aufmerksam gemacht wurde.
Dennoch beteuerte der Angeklagte mehrfach seine Unschuld. Er sei damals einzig und allein für die Projekte verantwortlich gewesen, die durch die Stiftung unterstützt wurden, und nicht für andere Bereiche. Insbesondere nicht für die Kapitalbeschaffung. Ob die Stiftung letztlich zu viele Darlehen angenommen habe, das müssten und könnten nur jene beurteilen, die davon eine Ahnung hatten. «Ich musste davon keine Ahnung haben», rechtfertigte er sich. An das gemeinsame Mittagessen mit Zanetti und dem EBK-Vizepräsidenten könne er sich wohl noch erinnern. «Ich war aber nicht der Meinung, das sei eine offizielle Weisung», meinte er.
Sein Verteidiger Hermann Etter versuchte mit allen Mitteln (ungenügende Anklageschrift, Verjährung, unobjektives und parteipolitisch gefärbtes Verfahren – Zanetti und der damalige EBK-Vizepräsident gehörten der gleichen Partei an), Richter Frank-Urs Müller einen Freispruch schmackhaft zu machen. Nicht zuletzt gehe es aber auch nicht an, willkürlich einen Schuldigen zu suchen, meinte Etter; die Verantwortlichkeit liege, wenn schon, bei allen seinerzeit Involvierten.
Frank-Urs Müller liess sich von all dem nicht beeindrucken und verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 120 SFr. Pro Facile habe vor allem über illegale Kanäle Geld beschafft – «was allen bekannt war, auch dem Angeklagten», so Müller. Die Einwände des Verteidigers wies er bestimmt zurück – einzig die Frage der alleinigen Verantwortlichkeit des Angeklagten relativierte auch der Richter und reduzierte deshalb das geforderte Strafmass und liess die ebenfalls geforderte Busse von 5.000 SFr fallen.
Der Angeklagte und sein Verteidiger werden das Urteil aller Voraussicht nach ans anfechten. (26/06/09; Quelle: Baseler Zeitung)



