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Österreich: Spenden an 271 Organisationen absetzbar
Das österreichische Finanzministerium veröffentlichte heute erstmals die vollständige Liste aller begünstigten Spendenempfänger auf seiner Homepage. Spenden an die darin genannten Einrichtungen können dann rückwirkend ab 1. Januar 2009 von der Steuer abgesetzt werden. Spenden an später hinzukommende Einrichtungen sind erst ab der Aufnahme in die Liste begünstigt.
Die neuen Regeln, auf die sich die österreichische Bundesregierung geeinigt hatte, sehen vor, dass Privatpersonen Spenden bis zu 10 % der Jahreseinkünfte bei der Arbeitnehmerveranlagung oder dem Einkommensteuerausgleich geltend machen können. Firmen können Geld- und Sachspenden bis zur Höhe von zehn Prozent des Jahresgewinns absetzen. Auf Verlangen des Finanzamtes müssen die Spenden nachgewiesen werden.
Insgesamt sollen 271 “mildtätige” Organisationen von der Steuer-Begünstigung von Spenden profitieren. Die steuerliche Spendenabsetzbarkeit dürfte Nonprofit-Organisationen voraussichtlich 30 bis 40 Mio. € jährlich an zusätzlichen Spenden bringen. Das ergab ein Zwischenbericht der Spendenstudie 2008 des Instituts für interdisziplinäre Nonprofit Forschung der Wirtschaftsuniversität Wien und des Österreichischen Instituts für Spendenwesen (ÖIS).
Unter den begünstigten Organisationen sind etwa soziale Groß-NGOs wie Caritas oder Diakonie, Krankenhäuser, Krankenpflegevereine oder die SOS-Kinderdörfer. Außerdem finden sich noch Organisationen, die weit weniger bekannt sein dürften: Etwa der “Zweigverein zur Förderung der Katholischen Männerbewegung Salzburg”.
Nicht genehmigt wurde der Antrag von Amnesty International, obwohl es ursprünglich geheißen hatte, Spenden an die Menschenrechtsorganisation würden sehr wohl absetzbar sein. Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) begründet das damit, dass die zuständige Fachabteilung des Finanzministeriums zwar die Betreuung von Folteropfern als “mildtätig” ansieht, nicht aber die sonstige humanitäre Arbeit von Amnesty.
Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt hat daraufhin im Ö1-“Morgenjournal” angekündigt, Berufung gegen den ablehnenden Bescheid des Finanzministeriums einzulegen: “Das Gesetz scheint so eng gefasst zu sein, dass Menschenrechtsarbeit in ihrer Gesamtheit derzeit nicht erfasst ist. Wir sind in vernünftigen Gesprächen mit dem Finanzministerium einerseits, andererseits haben wir natürlich Berufung erhoben und wir hoffen, dass es nicht schlussendlich vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof entschieden werden kann.”
Kritik an der Spendenabsetzbarkeit kam im Vorfeld von Umwelt- und Tierschutzorganisationen, weil diese bei der Regelung der Spendenabsetzbarkeit nicht berücksichtigt wurden. Ihnen sagt Lopatka eine Evaluierung des Modells im Jahr 2011 zu. Theoretisch könnte die Spenden-Absetzbarkeit dann rückwirkend mit 1. Januar 2011 erweitert werden. Die Steuerzahler dürfte die Absetzbarkeit nach Schätzungen des Finanzministeriums schon jetzt 100 Mio. € jährlich kosten.
Die Evaluierung der Jahre 2009 und 2010 werde dann zeigen, “wie sich das bewährt – ob die einzelnen Trägerorganisationen in einer Krisenzeit ein Plus oder zumindest kein Minus bei den Spenden haben”, sagt Lopatka. Für mildtätige und Entwicklungshilfeorganisationen sind neue Anträge zur Aufnahme in die Liste der begünstigten Organisationen aber schon vorher laufend möglich. Lopatka rechnet damit, dass in einem Jahr rund 300 NGOs auf der Liste stehen. (31.07/09; Quelle: APA)



