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Österreich: WKO will Besteuerung bei gemeinnützigen Ausgaben senken
Einen neuen Vorschlag in der Stiftungsbesteuerungsdebatte brachte der Präsiden der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Christoph Leitl, zum Abschluss der Reformgespräche des Forum Alpbach am Mittwoch vor. Wenn Stiftungen mit ihren Mitteln gemeinnützig für soziale Zwecke tätig seien, sollte für diese Ausgaben die Nachbesteuerung mit 12,5 % bei Entnahme von Mitteln aus der Stiftung wegfallen.
Derzeit werden Zinsgewinne innerhalb der Stiftung zunächst nur mit 12,5 %, also der halben Kapitalertragssteuer belegt (“Zwischensteuer”), der Rest auf die 25 % muss erst bei Auszahlung der Mittel gezahlt werden. Der Zinseszins-Effekt bleibt als Gewinn. Für Zinsen am Sparbuch werden hingegen sofort 25 Prozent Kapitalertragssteuer (KESt) abgezogen.
Leitls Vorschlag wurde umgehend vom Chef des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Erich Foglar, zurückgewiesen. Stiftungen sollten gegenüber Privatpersonen nicht begünstigt werden. Warum gemeinnützige Ausgaben ausgerechnet Stiftungen von der Kapitalertragsbesteuerung entlasten sollten, sei “nicht schlüssig”. Stifter könnten – so wie andere Privatpersonen – Spenden ohnehin von der Steuer absetzen.
In Österreich gibt es rund 3.300 Stiftungen, in denen rund 80 bis 100 Mrd. € Vermögen bzw. Unternehmensbeteiligungen liegen. Von den 3.300 Stiftungen sind nur rund 650 gemeinnützig. Das Mindest-Kapitalerfordernis für die Errichtung einer Privatstiftung liegt laut Gesetz bei 70.000 €. (26/08/10; Quelle: APA)



