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Stiftung "Familiensinn" möglicherweise rechtswidrig

Die Stiftung "Familiensinn" ist möglicherweise rechtswidrig. Ein Sprecher des thüringischen Landesrechnungshofes äußerte gegenüber dem MDR, dass die Behörde die Stiftung überprüfte. Dabei gehe es um die Frage, ob der Stiftung Landesaufgaben übertragen werden durften. Die Stiftung "Familiensinn" übernimmt im Auftrag des Landes verschiedene Aufgaben der Familienbildung und Familienhilfe. Darf sie das nicht, muss sie aufgelöst werden.

Ein Sprecher des für die Stiftung zuständigen Sozialministeriums kündigte an, den Bericht zu prüfen, sobald er vorliege. Sollten grundlegende rechtliche Bedenken bestehen, müssten Konsequenzen gezogen werden. Die Landtagsfraktion der Linken hat unterdessen die Landesregierung aufgefordert, ein Gesetz vorzulegen, um die Stiftung nun endgültig aufzulösen. Bei den Grünen hieß es, die Stiftung sei ein Beleg für die Inkompetenz der früheren Althaus-Regierung. Die Fraktion forderte die Landesregierung auf, sich in der kommenden Plenarsitzung zu äußern.

Die Stiftung war 2005 unter der CDU-Alleinregierung von Ex-Ministerpräsident Dieter Althaus gegründet und mit einem Grundkapital von rund 34 Millionen Euro ausgestattet worden. Sie betreibt eine Geschäftsstelle in Erfurt und 13 Familienzentren in ganz Thüringen. Dort können sich Familien zu den unterschiedlichsten Themen beraten lassen. Außerdem organisiert die Stiftung Bildungsveranstaltungen und Erholungsaufenthalte für Familien und Weiterbildungen für Hebammen. Hierfür bekommt sie weitere Fördermittel vom Land.

Die Opposition im Thüringer Landtag hatte die Stiftung bereits in der Vergangenheit kritisiert (wir berichteten), im November 2010 forderten Linke und FDP sogar ihre Auflösung. Die Grünen hatten zuvor mangelnde Transparenz bei der Arbeit der Stiftung bemängelt und eine genaue Überprüfung durch den Landesrechungshof gefordert. Auch die Thüringer SPD hatte bis zum Eintritt in die Landesregierung wiederholt Kritik an der Stiftung geübt. Die heutige Sozialministerin und Stiftungspräsidentin Heike Taubert hatte selbst erklärt, dass für die Aufgaben der Stiftung laut Gesetz Land und Kommunen zuständig seien. Der Landesrechungshof hatte in seinem Bericht über das Jahr 2009 bereits die Größe der Geschäftsstelle sowie andere Verwaltungsaufwendungen der Stiftung moniert. (13/04/11, Quellen: MDR, Der Tagesspiegel)

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