topad


Recht & Steuern

Nachrichten

Vermögenssteuerdebatte in Österreich: Steuerexperten skeptisch

In der Debatte um Vermögenssteuern wird zunehmend auch über eine höhere Besteuerung von Stiftungen nachgedacht. Steuerexperten sind aber skeptisch: Fürs Budget würde das wenig bringen, und eine Erhöhung könnte ausländische Stifter abschrecken. In Österreich gibt es derzeit rund 3.300 Stiftungen, die ein Vermögen von insgesamt rund 50 Mrd. € verwalten. Wenn die Regierung Stiftungen höher besteuern möchte, hat sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Erstens könnte sie die Gründung einer Stiftung höher besteuern, das heißt sie könnte den sogenannten Eingangssteuersatz anheben. Die zweite Möglichkeit ist, die laufenden Erträge von Stiftungsvermögen höher besteuern.

Wer derzeit eine Stiftung gründet und Vermögen an sie überträgt, zahlt dafür 2,5 % an Steuern. Dass durch eine Erhöhung dieser Steuer massiv Kapital ins Ausland abwandern würde, wie oftmals als Gegenargument vorgebracht wird, glaubt Steuerexperte Christian Ludwig nicht. “Wenn man in einer Stiftung drinnen ist, ist das Austreten in der Regel sehr aufwendig und sehr teuer. Da sehe ich nicht das Argument der Kapitalflucht. Auf der anderen Seite wird man ausländische Stifter abschrecken, ihr Vermögen in Österreich in Stiftungen zu investieren.”

Gründung höher besteuern
Schon jetzt würden kaum noch Stiftungen gegründet, weil viele Steuervorteile bereits weggefallen seien. Im Gegensatz zu früher könne man etwa keine Erbschaftssteuer mehr sparen, weil diese 2008 sowieso aufgehoben worden sei, so Ludwig. Er erklärt: “Der einzige steuerliche Vorteil einer Stiftung im Wesentlichen ist, dass ein sehr günstiges steuerliches Umfeld besteht, solange die Einkünfte nicht an Begünstigte zugewendet werden. Die Stiftung bezahlt für die Zinsen eine Körperschaftssteuer von 12,5 %. Eine natürliche Person hingegen bezahlt für die Zinsen 25 % Kapitalertragssteuer.”

Höhere Zwischensteuer bringt wenig
Da bietet sich die zweite Möglichkeit, nämlich Erträge aus Stiftungsvermögen höher zu besteuern. Im Gespräch ist, den Steuersatz auf Stiftungserträge auf bis zu 25 % anzuheben. Allerdings ist diese Steuer nur eine sogenannte Zwischensteuer: Sobald Erträge oder Gewinne an Begünstigte ausbezahlt werden, bekommt die Stiftung diese Steuer nämlich vom Finanzamt zurück. Und dafür muss dann der Begünstigte 25 % Kapitalertragssteuer bezahlen, so wie wenn er das Geld nicht über eine Stiftung verdient hätte. Mit einer Erhöhung dieser Zwischensteuer habe die Regierung also nur so lange eine höhere Steuereinnahme, als Gewinne nicht an Begünstigte ausbezahlt werden, so Steuerexperte Ludwig. “Ich glaube, die Erhöhung der Zwischenbesteuerung wird nicht dieses Steueraufkommen bringen, das man sich jetzt errechnet oder erwartet, weil man auf andere Vermögensklassen ausweichen kann.” (15/07/10; Quelle: Der Standard, apa)

Mehr zum Thema: Gastkommentar von Christoph Kraus "Stiftungen brauchen Privilegien" in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung "Die Presse"

Zur Übersicht "Recht & Steuern // Nachrichten"