Recht & Steuern
Urteile & Erlasse
Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins
BFH, Urteil vom 6.10.2009, I R 55/08
Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist nicht gemeinnützig, wenn seine Satzung nicht ausschließt, dass er vornehmlich zur Wahrung der gewerblichen Interessen seiner unternehmerisch tätigen Mitglieder tätig wird.
Umsatzsteuerliche Behandlung der Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit in einer Volksbank
BFH, Urteil vom 20.8.2009, V R 32/08
Die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank ist nicht ehrenamtlich i.S. des § 4 Nr. 26 UStG (Änderung der Rechtsprechung). Der Kläger erhielt als Mitglied im Aufsichtsrat einer Volksbank eine Tätigkeitsvergütung, die das Finanzamt dem Regelsatz der Umsatzsteuer unterwarf. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.
Umsatzsteuerbefreiung für sportliche Veranstaltungen, § 4 Nr. 22 UStG
FG Köln, Urteil vom 08.10.2009, 10 K 3794/06
Gem. § 4 Nr. 22 UStG sind von gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführte sportliche Veranstaltungen von der Umsatzsteuer befreit, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Das Finanzgericht setzt sich in seinem Urteil mit dem Begriff der sportlichen Veranstaltung auseinander.
Abzugsfähigkeit der Vermögensdotation einer testamentarisch errichteten Stiftung bei der Erblasserin
FG Hamburg, Urteil vom 11.9.2009, X R 46/09
Die Klägerin, eine testamentarisch errichtete Stiftung, machte als Rechtsnachfolgerin der Stifterin (Erblasserin) in der Einkommensteuererklärung der Stifterin für das Todesjahr die Zuwendung in ihren Vermögensstock als Sonderausgabe gem. § 10b Abs.1a EStG geltend. Das Finanzamt versagte, nach Ansicht des FG zu Recht, den Sonderausgabenabzug.
Beteiligung einer steuerbegünstigten Körperschaft an einer Kapitalgesellschaft als Vermögensverwaltung
FG Köln, Urteil vom 15.7.2009, 13 K 4468/05.
Der Kläger, ein steuerbegünstigter Berufsverband, erhielt Dividendenausschüttungen einer durch ihn errichteten GmbH, deren Hauptaufgabe darin bestand, Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder des Klägers sowie eine Jahrestagung des Klägers zu organisieren. Der Kläger hält 100 % der GmbH-Anteile. Im Zeitpunkt des Beschlusses über die Gewinnausschüttung bestand keine Personalunion zwischen den geschäftsführenden Organen des Klägers und der GmbH. Eine vom Kläger beantragte Körperschaftsteuerveranlagung lehnte das beklagte Finanzamt ab und erließ für das Streitjahr einen auf § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG gestützten Freistellungsbescheid. Nach Ansicht des Finanzgerichts zu Recht.
Museumsshop eines Museumsfördervereins ist kein Zweckbetrieb
Ehrenamtspauschale, § 3 Nr. 26a EStG in Kombination mit einem Minijob
Umsetzung des Persche-Urteils in nationales Recht
Eine durch einen Sponsor ausgelobte Meisterschaftsprämie ist keine Schenkung
Formbedürftigkeit eines Vertrages über die Zuwendung von Stiftungsgeldern
Durchführung von Kanutouren für Schulklasse nicht von der Umsatzsteuer befreit
Spendenabzugsfähigkeit einer Zuwendung aufgrund einer Auflage in einem Schenkungsvertrag
Zuwendungen an eine in Gründung befindliche Stiftung privaten Rechts
Spendenhaftung bei Aufwandspenden
Ehrenamtspauschale, § 3 Nr. 26a EStG
Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Rettungsdienste und Krankentransporte
KFZ-Steuer für Katastrophen-Einsatzwagen gemeinnütziger Organisationen
Veranstaltung von Trabrennen als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Keine Schätzung für Überschüsse aus einem Pfennigbasar nach § 64 Abs. 5 AO
Werbung durch Stiftung Denkmalschutz nicht zu verhindern
Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstandes
Steuerbefreiung im Bereich der Jugenderziehung
Kein Abzug des nicht verbrauchten Betrages einer Großspende durch den Erben
Ehrenamtspauschale, § 3 Nr. 26a EStG
Vermögensstockzuwendungen, Großspenden
Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen und Getränken
Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG



